Abbrennen

Das ein oder andere friedlich gemeinte Feuer stört oftmals die Hamonie mit dem benachbarten Wald oder dem Nachbar. Gerade hier sind Borkwalde, ebenso wie Borkheide und Fichtenwalde leider recht anfällig! Das aus einem Feuer nicht plötzlich ein Brand (also ein sogenanntes Schadfeuer) oder einfach nur ein handfester Nachbarschaftsstreit wird, möchten wir folgende Hinweise an unsere Bevölkerung und Interessierte geben.


Das Betreiben eines genehmigungsfreien 1x1x1m Lagerfeuers wurde Seitens des MLUL weiter eingeschränkt und das private Verbrennen von Gartenabfällen (Laub, Rasenschnitt, frischer Baum- & Strauchschnitt) im Freien ist daher verboten und wird auch ordnungsamtlich mit Argusaugen verfolgt. Dies gilt selbst für unbehandeltes Holz, wenn sich der Nachbarn (muss allerdings berechtigt sein) durch den Rauch gestört fühlt. Generell gilt ein 1x1m Feuerverbot ab WGS 4.

 

Beachten Sie Bekanntmachungen zur Waldbrandgefahrenstufe!!!

  • unter Waldbrandgefahrenstufe
  • auf der Waldbrandtafel im Schaukasten vor dem Gerätehaus der Feuerwehr Borkwalde
  • in der lokalen(!) Presse

 

Die vom DWD durch den Grasindex erhobenen Daten ändern sich zwar rascher, nehmen trotzdem aber nicht immer auf lokale Gegebenheiten, wie unsere kleine Trockenzone, Bezug. Wir bitten zu bedenken, dass die WGS zum Teil aus den Daten der Wetterstation in Wiesenburg und Potsdam zustande kommen und gerade dort an den hochgebirgsartigen 200 m des Flämings und über den Havelseen nun mal wesentlich mehr Regen hängen bleibt, als bei uns. So kann es auch ab und an dazu kommen, dass die WGS, ohne ein ersichtliches Niederschlagsereignis in unserem Bereich, herabgesetzt wird. Dies ist kein Freischein! Wir bitten trotzdem darum rücksichtsvoll zu handeln, auch wenn das Brennmaterial jetzt soooo schön trocken ist! Die Sorglosigkeit etlicher Raucher, die auch bei WGS 2, 3, 4 oder 5 ihre glühenden Kippen eifrig in die Böschung abseits des Weges befördern, ist uns in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht ganz klar. Denn Rauchen oder der Umgang mit offenem Feuer oder glimmenden Gegenständen ist im Wald, als auch im Abstand von 50 m zum Wald verboten. Ausnahmen gibt es für Nutzungsberechtigte auf Grundstücken. Hier muss der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 m betragen. Doch auch hier ist das Unterhalten eines 1x1m Feuers ab WGS 4 nicht mehr gestattet.


Helfen Sie uns Brände um und in unserer Gemeinde zu verhindern!

In der 13. Kalenderwoche des Jahres 2011 ergab sich ein Bungalow-, sowie einen Heckenbrand im Amt bei WWS II (jetzt WGS 3) aus dem unbedachten Umgang mit Feuer. Wir empfehlen generell Abstand von Abbrennaktionen ab WGS 3 zu nehmen, auch wenn das MLUL keine Bedenken hat! Beide Feuer waren gesichert und haben sich trotzdem zu teuren Schadfeuern entwickelt! Im übrigen können sich Zuwiderhandlungen im Umgang mit Feuer auch mit bis 20000 € Strafe auf die Geldbörse niederschlagen.

 

Über 95% aller Waldbrände sind nicht natürlichen Ursprungs (http://www.waldbrandschutz.de). Fahrlässiges Handeln beim Umgang mit offenem Feuer ist dabei eine der häufigsten Ursachen. So ist es nicht nur gesünder beim Waldspaziergang die Zigaretten zuhause zu lassen, es werden auch die ohnehin viel zu wenigen Kameraden der Freiwillige Feuerwehren, welche ihre Freizeit und Gesundheit opfern, entlastet. Machen Sie auch unachtsame Mitmenschen auf ihr Handeln aufmerksam. Sollte Ihnen ein sogn. Privatfeuer ab WGS 4 auffallen, ist dies kein Fall für die Feuerwehr, sondern eine Ordnungswidrigkeit und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes Brück. Außerhalb der dortigen Arbeitszeit ist die Polizei zu verständigen. Wählen Sie im Falle eines entdeckten Waldbrandes (natürlich auch bei sonstigen Notfällen) nach wie vor die Notrufnummer 112.


Borkwalde - im Wald, mit dem Wald

Die Waldbrandgefahrenstufen dienen vornehmlich der Vorbeugung von Waldbränden und in diesem Falle einer Risikovermeidung für die Waldgemeinden Borkwalde, Borkheide und Fichtenwalde. Speziell in den neuen Bundesländern hat dies eine lange Tradition, da hier der Ruf nach schnellwachsendendem Nutzholz mit einer Wiederaufforstung durch große Kieferwald-Monokulturen beantwortet wurde. Dieses Waldmanagement birgt prinzipiell ein höheres Brandrisiko, als die Laubbaumforste im Westen der Republik. In Brandenburg spielen diese Bestände bei der Einteilung der Waldbrandgefahrenklassen eine große Rolle, so steht A1 für Wälder mit sehr hoher, A mit hoher, B mit mittlerer und C mit geringer Waldbrandgefahr. Es überwiegen Wälder der Gefahrenklasse A1/A (Borkwalde:A1). In Deutschland steht das Gebiet der märkischen Streusandbüchse mit "monokulturellem Kiefernwuchs", auf der höchsten Gefahrenstufe. EU-weit wurde das Land Brandenburg in der Gruppe mit dem höchsten Gefahrenpotential eingeordnet, in bester Gesellschaft mit Südfrankreich, Korsika und Südspanien. Eine Beachtung der WGS oder des generellen Rauchverbots in den Wäldern seitens der Bevölkerung ist also unabdingbar. Um rechtzeitig Waldbrände zu erkennen, unterhält das Land Brandenburg das sensorgestützte Waldbrand-Früherkennungssystem FireWatch, welches mit einem 109-Kamera-System und geschulten Mitarbeitern die 1,1 Mio. Hektar brandenburgischen Waldes nach jedem Rauchwölkchen abscannt und bei Erkennung einen Alarm in einer der 10 Waldbrandzentralen auslöst (http://forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.244385.de). Das Amt für Forstwirtschaft wird weiterhin angehalten, die von Wald der Waldbrandgefahrenklassen A1 und A ausgehende Gefährdung „durch gezielte waldbauliche Maßnahmen kontinuierlich zu senken“. Insofern hat der gegenwärtige Umbau zum Kiefern-Eichen-Mischwald auch brandschutztechnische Gründe.