Waldbrandgefahrenstufe

Die Waldbrandgefahrenstufe für den Landkreis Potsdam-Mittelmark ist der folgenden Grafik zu entnehmen:

 

Da es immer wieder Probleme mit dem eingebetteten Link vom Land gibt, können Sie die Informationen auch über den folgenden Verweis aufrufen: Waldbrandgefahrenstufen

 

 

Erklärungen zur Waldbrandgefahrenstufe

Zwischen Februar und September werden täglich Prognosen zur Waldbrandgefahr von dem Deutschem Wetterdienst erstellt. Aktuelle Prognosen können bei der örtlichen Feuerwehr jederzeit nachgefragt werden. Diese hängt unverbindlich auch an der Informationstafel der Borkwalder Feuerwehr aus.

 

Bitte beachten Sie, dass dieser Aushang teilweise erst am Abend auf den neusten Stand gebracht wird.

 

Die Einteilung der Gefährdungsstufen erfolgt international von 1-5

1 sehr geringe Waldbrandgafahr

2 geringe Waldbrandgefahr

3 mittlere Waldbrandgefahr

4 hohe Waldbrandgefahr

5 sehr hohe Waldbrandgefahr

 

Die Grundlage für die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe bilden Information des Deutschen Wetterdienst aus Wetter- und Vegetationsdaten (Grasindex).

 

Wichtig für Waldbesucher ist dabei, dass beim Eintreten der höchsten Stufe 5 das Betreten des Waldes generell verboten ist! Allerdings ist eine Sperrung auch vorher möglich.

 

Generell regelt §23 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) zum Umgang mit Feuer folgendes: "Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten."